Angebot im Lern- und Leistungsbereich

Ausgehend von meiner früheren Tätigkeit und meiner umfassenden Ausbildung im lerntherapeutischen Bereich biete ich in meiner Praxis verschiedene Leistungen im Lern- und Leistungsbereich:

 

Diese beziehen sich zum Einen auf die Feststellung und Beratung bei Teilleistungsstörungen (Lese-Rechtschreib-Schwäche, isolierte Lese- oder Rechtschreibschwäche sowie Rechenschwäche) sowie begleitenden Wahrnehmungsschwächen (bspw. visuell oder auditiv). Ich selbst biete in meiner Praxis keine Lerntherapie bei Dyskalkulie oder Legasthenie an, kann Sie aber nach erfolgter Diagnostik hierzu gern umfassend beraten und weiterempfehlen.

 

Unter Verwendung neuester und vielfältiger Testverfahren biete ich zum Anderen eine ausführliche psychologische Diagnostik (v.a. Intelligenz und Konzentrationsfähigkeit) zur allgemeinen Schullaufbahnberatung oder Hochbegabtendiagnostik mit weiterführender Beratung an.

 

In den meisten Fällen sind diagnostische als auch therapeutische Leistungen in diesem Bereich nicht Bestandteil der Leistungskataloge der Krankenkassen und werden von daher nur auf Privatrechnung angeboten. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Hiervon abzugrenzen ist die Feststellung sowie Behandlung von Aufmerksamkeits- und Aktivitätsstörungen („ADS“ mit oder ohne Hyperaktivität) – diese zählen zu den psychischen Störungen und werden entsprechend der Leitlinien auch als Mittel der ersten Wahl psychotherapeutisch  behandelt. Zur Diagnostik einer solchen Störung gehört mehr als ein reiner Konzentrationstests: Eine ausgiebige Selbst- als auch Fremdbeurteilung (Eltern sowie Lehrer / Erzieher) entsprechender Auffälligkeiten im schulischen als auch häuslichen Alltag sowie eine eingehende Verhaltensbeobachtung und Interaktion mit dem Kind sind hier notwendig, um eine eindeutige Diagnose stellen zu können. Die Kosten hierfür tragen entsprechend die Krankenversicherer.

 

Des Weiteren führe ich vereinzelt auch Begutachtungen nach § 35a SGB VIII zur Eingliederungshilfe z.B. bei bestehenden Teilleistungsstörungen durch.

 

Termine hierzu vereinbaren Sie bitte telefonisch siehe Kontakt.